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A) Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.
2. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
3.1. Alle Preise verstehen sich ab Lager. Die Preise für Geräte schließen die Kosten für die übliche Verpackung ein. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Die Anlieferung und Aufstellung der Geräte durch uns sowie die Anlernung von Bedienungspersonal erfolgt zu Lasten des Bestellers. Die Kosten der Aufstellung berechnen wir gemäß unserer Service-Preisliste.
4. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung unsere Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der am Liefertage gültige Preis angewendet, es sei denn, das von uns erstellte Angebot ist als preisbindend bezeichnet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
5. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.
6.1. Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferung und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung für Sachmängel beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware, wobei unverzügliche Anzeige Voraussetzung für die Rechtsfolgen aus der Gewährleistung ist. Für gelieferte Erzeugnisse, die wir von dritter Seite bezogen haben, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten der Erzeugnisse zustehenden Ansprüche. Im Falle von Mängelrügen ist auf unseren Wunsch die beanstandete Ware in Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und ggf. des benutzten Gerätetyps unverzüglich an uns einzusenden.
6.2. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern. Bei Falschlieferungen und Sachmängeln werden wir nach unserer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlaß einräumen. Sobald im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft ist, werden wir dem Käufer das Recht auf Wandelung oder Minderung nach seiner freien Wahl gewähren.
Unsere Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf die Nachbesserung beschränkt. Führt auch die wiederholte Nachbesserung nicht zum Erfolg, werden wir das Recht auf Wandlung oder Minderung gewähren.
Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, gelten für diese die folgenden Sonderbestimmungen:
Alle Programme werden sorgfältig aufgestellt und geprüft. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus falscher oder unvollständiger Programmierung entstehenden Schaden, soweit dieser nicht von uns wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten ist. Etwaige Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von zwei Monaten ab Auslieferung der Ware geltend zu machen. Unsere Verpflichtung aus Gewährleistung beschränkt sich auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist insgesamt ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandelt.
7.1. Im Falle des Lieferverzuges hat der Käufer, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, nur das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, sind in jedem Falle ausgeschlossen.
8. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist oder unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Der Abschluß von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.
9. Krieg, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand - auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes unwirtschaftlich machen - sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß der Käufer ein Recht auf Schadensersatz hat.
10.1. Maßgebend sind unsere am Liefertag gültigen Zahlungsbedingungen.
10.2. Die Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückhaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen unserer Zustimmung.
10.3. Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
11.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen.
11.2. Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
11.3. Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit den anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Hat der Käufer auf von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt unser Eigentum davon unberührt.
11.4. Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h., er darf diese weder kopieren noch andere zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
11.5. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung, auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Besitz stehenden Waren zu verlangen.
11.6. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer ggf. dem Käufer gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherheit an uns ab.
11.7. Auf unser Verlangen hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren, über den Standort der vermieteten Waren und über die gem. Ziffer 11.6. an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer in Kenntnis zu setzen.
11.8. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
12. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich, ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
13. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An der Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ungültigen am nächsten kommt.
14. Erfüllungsort ist Grünbach.
Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Frankfurt, soweit gesetzlich zulässig, und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozeß.
B) Allgemeine Serviceleistungen
2. Unsere sämtlichen Serviceleistungen (z. B. Aufstellung von Geräten, Wartung, Generalüberholung, Reparatur) erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftrag oder Abnahme vom Besteller anerkannt werden.
2.1. Der Umfang unserer Leistungspflicht bestimmt sich nach dem (von uns) bestätigten Auftrag und unseren Servicevorschriften.
2.2. Der Besteller hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung unserer Leistungen erforderlich sind.
3. Die Preise für unsere Serviceleistungen bestimmen sich nach unserer jeweils gültigen Service-Preisliste. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers um bis zu 15% überschritten werden.
4. Unsere Leistung gilt als abgenommen, wenn das bestellte Gerät nach Durchführung der Leistung dem Besteller übergeben wird.
5. Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit unseren Serviceleistungen entstehen, unsere Haftpflichtversicherung eintritt, werden wir die Auszahlung von Versicherungsbeträgen an den Besteller veranlassen bzw. bereits empfangene Beträge an den Besteller weiterleiten oder, soweit nach den Versicherungsbedingungen zulässig, unsere Ansprüche an die Versicherung an den Besteller abtreten; jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftpflichtversichsbestätigung kann bei uns eingesehen oder auf Wunsch übersandt werden.
5.1. Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit unseren Serviceleistungen entstehen, unsere Haftpflichtversicherung nicht eintritt, sind wir ausschließlich haftbar für von uns zu vertretene direkte Schäden an dem bearbeiteten Gerät; die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Jede Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Zeitwert des Gerätes.
6. Im Übrigen gelten für unsere Serviceleistungen sowie die im Zusammenhang gelieferten Ersatzteile unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.
| Stand: 06.09.2001 18:15 |